Allgemeine Geschäftsbedingungen

1) Allgemeines

1.1 Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB abgekürzt) gelten für alle von Martin Hirsch Fotodesign (im folgenden Betreiber genannt) durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferbedingungen und Leistungen, insbesondere der Vermietung des Studios ‘Kontrastraum’ und der in der Mietsache enthaltenden Gegenstände, technischen Geräten und Anlagen.

1.2 Sie gelten als vereinbart mit dem Zustandekommen einer Nutzungsvereinbarung zwischen Betreiber und Mieter oder der Teilnahme an Schulungen, Workshops oder ähnlichen Veranstaltungen.

1.3 Vertragliche Abrede zwischen den Parteien, die Bestimmungen der allgemeinen Mietbedingungen inhaltlich abändern oder aufheben, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung des Betreibers.

2) Miete & Zahlungsbedingungen

2.1 Die vereinbarte Raummiete richtet sich nach der aktuellen Preisliste.

2.2 In den angegebenen Preisen enthalten ist, soweit in diesen AGB nicht explizit aufgeführt, das komplette Studioequipment inklusive Lichttechnik und Requisiten.

2.3 Der Mieter ist verpflichtet, den vereinbarten Termin für Beginn und Ende der Mietzeit einzuhalten. Ein vom Betreiber nicht verschuldeter verspäteter Mietbeginn wird voll berechnet. Ein Anspruch auf weitere Überlassung bei Terminüberschreitung besteht nicht.

2.4 Der Vermieter behält über die Mietsache während der gesamten Mietdauer sein Hausrecht und kann jederzeit die Räumlichkeiten selbst oder durch eine von ihm beauftragte Person betreten. Der Vermieter nimmt bei laufenden Aufnahmen hierbei die gebotene Rücksicht.

2.5 Die Inanspruchnahme von Serviceleistungen wie Coaching, Studioaufsicht, bestimmten Requisiten, Catering oder ähnlichem können vereinbart werden, werden aber gesondert abgerechnet (siehe Preisliste) und sind nicht in der Raummiete enthalten.

3) Zahlungsbedingungen

3.1 Die Raummiete ist vor Nutzungsbeginn per Überweisung, PayPal oder in bar zu entrichten, spätestens jedoch 14 Tage nach Erhalt der Rechnung. Bei Stornierung des Termins ist die fällige Miete sofort zu entrichten oder gegebenenfalls im Voraus in bar zu entrichten (siehe Stornierung).

3.2 Im Vorfeld vereinbarte Zusatzleistungen sind in Kombination mit der Raummiete zu entrichten.

3.3 Neben- oder Zusatzkosten wie übermäßiger Wasser- oder Stromverbrauch sowie durch starke Verschmutzung oder Beschädigung anfallende Kosten (beispielsweise Reinigung oder Wiederbeschaffung) werden dem Mieter nach Beendigung der Nutzung in Rechnung gestellt.

4) Stornierung

Die kostenfreie Stornierung vereinbarter Termine muss bis spätestens 7 Tage vor der geplanten Nutzung erfolgen. Voraussetzung ist eine schriftliche Stornierung per Mail an studio@martin-hirsch.com. Bei Stornierungen bis 2 Tage vor dem Nutzungstermin fallen 50 % Stornokosten auf die gebuchten Stunden der Studiogrundmiete an. Bei späteren Stornierungen werden 75% der Mietgebühr fällig. Sollte mit Absage ein Ausweichtermin innerhalb der nächsten 14 Tage gebucht und sofort bezahlt werden, entfällt die Stornogebühr. Wird dieser Ausweichtermin auch nicht wahrgenommen, werden 100% Stornogebühr berechnet, d.h. es erfolgt keine Erstattung der Vorauszahlung.

5) Nutzung

5.1 Der Mieter ist verpflichtet, die Mieträume und -sachen sorgfältig zu behandeln und nicht zweckentfremdet zu nutzen. Der Mieter hat die bestehenden Arbeits- und Betriebsanordnungen sowie alle behördlichen Anordnungen und Vorschriften zu beachten. Er hat dafür zu sorgen, dass die vertraglichen Verpflichtungen auch von allen für ihn tätigen Dritten und seinen Besuchern beachtet werden.

5.2 Die Verwendung von Materialien und Hilfsmitteln, durch die Beschädigungen oder Verunreinigungen der Studioräume und Geräte oder eine Gefährdung von Menschen verursacht werden könnten (z.B. brennbare Flüssigkeiten, offenes Feuer, Wasser- oder Explosionsaufnahmen) ist untersagt. Dies bezieht auch die selbstinitiierte Benutzung von Wasser sowie von Sand oder Erde ein. In Ausnahmefällen ist die schriftliche Erlaubnis des Betreibers und eine Studioaufsicht erforderlich.

5.3 Der Einsatz von Materialien wie Federn, Farbpulver usw. ist vor Produktionsbeginn anzumelden und bedürfen der vorherigen Genehmigung.

5.4 Der Betreiber ist berechtigt ohne Einhaltung von Kündigungsfristen unter Ausschluss jeglicher Schadenersatzverpflichtungen des Mieters vom Mietvertrag vorzeitig zurückzutreten, wenn der Mieter grob fahrlässig handelt, die Betriebssicherheit gefährdet oder gegen Verpflichtungen des Vertrags verstößt, die mit den Interessen des Betreibers nicht mehr vereinbar sind.

5.5 Die Nutzung des Studios sowie der gesamten Einrichtung erfolgt grundsätzlich auf eigene Gefahr.

5.6 Das Recht zur Nutzung des Studios sowie der Ausstattung steht ausschließlich dem/den gemeldeten Mieter(n) zu. Eine Weitervermietung oder Überlassung an Dritte ist nicht gestattet.

5.7 Das Rauchen im gesamten Gebäude ist untersagt.

h) Sollte ein absolut unbenutzter und sauberer Karton oder eine bestimmte nicht vorrätige Farbe gewünscht sein, werden diese pro lfd. Meter berechnet (siehe aktuelle Preisliste, bitte unbedingt vorher bei der Buchung angeben). Für durch den Mieter stark verschmutzen und/oder beschädigtem Hintergrund (z.B. durch Wasser, Farbe oder ähnliches) werden nachträglich ebenfalls die nicht mehr nutzbaren Meter berechnet (siehe aktuelle Preisliste).

5.8 Die Räume werden in besenreinem Zustand vermietet. Der Zustand ist auf Sauberkeit und Vollständigkeit bei Mietbeginn vom Mieter zu prüfen. Beanstandungen müssen im Vorfeld formuliert werden. Bei Mietende muss das Studio in gleichem Zustand übergeben werden. Die dafür notwendige Zeit ist in der Mietzeit vom Mieter zu berücksichtigen.

5.9 Das Studio ist nach Beendigung aufgeräumt und im selben Zustand wie zu Beginn des Shootings zu hinterlassen. Eventuelle starke Verschmutzungen oder entstandene Beschädigungen der Räume, Technik oder Ausstattung sind sofort schriftlich anzuzeigen (per E-Mail). Der Betreiber behält sich das Recht vor, die Reinigung der Räume zuzüglich der daraus entstehenden Folgekosten (Mietausfall) dem Mieter in Rechnung zu stellen.

6) Eigentumsvorbehalt

6.1 Alle im Studio vorhandenen Geräte und Gegenstände bleiben uneingeschränkt Eigentum des Betreibers.

6.2 Verkauf, Verleih, Überlassung an Dritte oder das Entfernen von vermieteten Gegenständen aus den Mieträumen ist nicht ohne vorherige schriftliche Einwilligung gestattet.

6.3 Jegliche Form von Diebstahl wird zur Anzeige gebracht.

7) Haftung

7.1 Für die vom Mieter in das Studio eingebrachten Gegenstände oder Equipment (Garderobe, Requisiten, Technische Geräte) übernimmt der Vermieter keine Haftung.

7.2 Der Mieter haftet gegenüber dem Betreiber für alle während der Mietdauer entstehenden Schäden an der Einrichtung sowie allen Geräten, Equipment, Requisiten sowie für Personen und Folgeschäden und den daraus entstehenden Folgekosten (z.B. Mietausfall). Dies gilt auch für Schäden, die Mitarbeiter, Besucher, Workshopteilnehmer, Models oder andere Gäste des Mieters verursacht haben. Der Mieter stellt dem Vermieter von der Haftung gegenüber Dritten für derartige Schäden frei. Schadensfälle oder andere Defekte an Geräten oder der Raumeinrichtung sind unverzüglich zu melden.

7.3 Der Betreiber haftet für Ausfallschäden des Mieters nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Eine Haftung des Vermieters für Schäden aufgrund höherer Gewalt ist ausgeschlossen.

8) Gerichtsstand / Salvatorische Klausel

Gerichtsstand für eventuelle Streitfälle und Erfüllungsort ist Bayreuth. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sollten einzelne Bestimmungen der vorstehenden Mietbedingungen unwirksam bzw. unzulässig sein, so hat dies keine Auswirkungen auf den Bestand der übrigen Bestimmungen.

9) Alternative Streitbeilegung

9.1 Die EU-Kommission stellt im Internet unter folgendem Link eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr

Diese Plattform dient als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten aus Online-Kauf- oder Dienstleistungsverträgen, an denen ein Verbraucher beteiligt ist.

9.2 Der Verkäufer ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder verpflichtet noch bereit.